Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kevin Alizade und Benjamin Holzinger GbR
Illerbuben Food und Event Truck
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I. Geltungsbereich
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden Anwendung sobald die AGBs bei der Kontaktanfrage akzeptiert werden und bei einer Angebotsannahme.
II. Leistungen, Preise, Zahlung
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Die Kevin Alizade und Benjamin Holzinger GbR sind als illerbuben Food und Event Truck (nachfolgend Caterer) verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom Caterer zugesagten Leistungen zu erbringen.
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Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Caterers zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Caterers an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.
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Rechnungen des Caterers sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung in bar beglichen oder per Banküberweisung bis 7 Werktage nach Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug ist der Caterer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Caterer des einen höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 10,00 erhoben.
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III. Rücktritt des Vertragspartners, Stornokosten, Rücktrittspauschale
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Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und Caterer getroffen wurden, hat der Caterer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
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Der Caterer hat die Wahl gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
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Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:
30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %
ab 20 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %
ab 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 80 %
Bei Stornierung 7 Tage vor Liefertermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentliche niedriger als die angesetzte Pauschale entstanden ist.
Allfällige an uns gerichtete Stornoforderungen von involvierten Dienstleistern werden ebenfalls weiterverrechnet.
Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
Zahlungsbedingungen und Deposit
Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 3.000,- werden 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Deposit in Rechnung gestellt. Dieses Deposit ist bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Hierüber erhält der Kunde eine separate Rechnung. Dieses Deposit wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
Die Leistungen werden zu den in der Veranstaltungsvereinbarung genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden.
Sind erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt, so sind wir
berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den in der Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und der zugrundeliegenden Kalkulation nach billigem Ermessen festzulegen.
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IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und Mindestabnahme
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Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Caterer gegenüber bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Caterer bis spätestens 7 Werktage vor dem Termin verbindlich und schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
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Die Mindestabnahmemenge liegt bei 50 Portionen.
V. Abrechnung für Personal
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Das Personal wird nach dem tatsächlichen Einsatz von Aufbau am Veranstaltungsort bis Abbau am Veranstaltungsort berechnet (siehe Aufwandspauschale im Angebot).
VI. Abrechnung der Beilagen
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Die Beilagen werden nach Bestellung oder dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
VII. Abrechnung der Getränke
Die von uns in Kommission gelieferten Getränke werden nach ihrem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrochene Gebinde gelten als verbraucht. Ausgenommen dieser Regelung sind Getränke die innerhalb einer vereinbarten Pauschale ausgeschenkt werden und Getränke die speziell gemäß Ihrem Wunsch organsiert wurden.
VIII. Genehmigung von Veranstaltungen und Pflichten des Veranstalters/Bestellers
Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Veranstalters einzuholen.
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Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften sowie die Verkehrssicherungspflicht. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen, Behördliche Auflagen und Bewilligungen trägt der Veranstalter die Verantwortung.
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Erforderliche Anschlüsse für Wasser und Strom, sowie deren Kosten inkl. Verbrauchskosten
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Sicherheitsüberwachungen und eventuell anfallende Reinigungen
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Gewährleistung der Medizinischen Notversorgung während der Veranstaltung nach der gesetzlichen Regelung.
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Anmeldung bei Musik- und Tanzveranstaltungen. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren bei AKM und sonstigen laut Gesetz zu sorgen.
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Das Übernehmen von eventuellen Abschlagszahlungen oder Benützungsgebühren die der Caterer zur Erfüllung seiner Dienstleistung in Anspruch nehmen muss.
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Einhaltung des Feuer & Brandtechnischen Reglements
IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Neu-Ulm.
X. Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im üblichen gelten die gesetzlichen Vorschrift